Die beiden bekanntesten Religionskritiker der Welt haben sich laut der Times mit Rechtsanwälten zusammengetan, um den Papst bei seinem Englandbesuch verhaften zu lassen.
Richard Dawkins (“Der Gotteswahn”) und Christopher Hitchens (“Der Herr ist kein Hirte”) haben sich an die Anwälte Geoffrey Robertson und Mark Stephens gewandt, um rechtliche Schritte zu unternehmen. Der Vorwurf lautet “Verbrechen gegen die Menschheit” und es geht um die Vertuschung der Missbrauchsfälle durch Papst Benedikt XVI.
Die beiden Anwälte glauben, dass sie dasselbe gesetzliche Prinzip anwenden können, das zur Verhaftung des chilenischen Diktators Augusto Pinochet im Jahre 1998 in England geführt hat. Die Anwälte wollen sich entweder an die britische Staatsanwaltschaft wenden, um ein Verfahren gegen den Papst einzuleiten, oder sie reichen eine Zivilklage ein oder sie leiten seinen Fall an den Internationalen Strafgerichtshof weiter.
Dawkins sagte dazu: “Dies ist ein ein Mann, dessen erster Instinkt, wenn seine Priester mit heruntergelassenen Hosen erwischt werden, darin liegt, den Skandal zu vertuschen und den jungen Opfern das Maul zu stopfen.”
Hitchens meinte: “Dieser Mann steht weder über noch außerhalb des Gesetzes. Die institutionalisierte Verschleierung von Kindervergewaltigung ist ein Verbrechen unter jedem Gesetz und erfordert keine privaten Bußzeremonien oder kirchenfinanzierte Ausgleichszahlungen, sondern Gerechtigkeit und Strafe.”
“Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Verfahren gegen den Papst stattfinden wird”, sagte Stephens. “Geoffrey und ich sind beide zur Auffassung gelangt, dass der Vatikan laut internationelem Recht kein eigentlicher Staat ist. Er wird nicht von der UN anerkannt, er hat keine durch Beamte gesicherten Grenzen und seine Beziehungen sind nicht von vollständig diplomatischer Natur.
Hoffentlich wird der Papst einen schwarz-weiß gestreiften Gefangenenanzug tragen müssen, während er im Steinbruch arbeitet und eine Metallkugel an der Kette hinter sich herzieht. “Urbi et Orbi”, wird man ihm zurufen, “Urbi et Orbi”!
Der Englandbesuch des Papstes ist für den 16. und 19. September 2010 vorgesehen. Ihn erwartet das letzte Gericht.










Frederik
11. April 2010 at 14:07
Ich bin gespannt auf die Argumente der Papstverteidiger. Ich bin zwar kein Jurist, doch wenn Dawkins und Hitchens sich die Mühe machen, sollte es doch eine realistische Chance geben…
celine
11. April 2010 at 14:34
… dass sie eine ganze Menge Aufmerksamkeit bekommen werden
Frederik
11. April 2010 at 16:08
Die wäre ja nicht schlecht, wenn sie es schaffen, mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, dass der Papst und andere Kleriker nicht über dem Gesetz stehen
matthias
11. April 2010 at 14:21
Was für eine Staatsbügerschaft besitzt eigentlich der Papst? Ursprünglich ja wohl mal die deutsche, aber jetzt? Ist er vatikanischer Staatsbürger? Wenn ja, ab wann? Erst seit er Papst wurde, oder schon als er zum Kardinal ernannt wurde (immerhin wählen die Kardinäle ja den Papst, also das Staatsoberhaupt des Vatikans, das sollten dann ja eigentlich keine “Ausländer” sein).
Falls er immer noch Deutscher ist, gibt es überhaupt vatikanische Staatsbürger?
Ist das ganze eigentlich wichtig, wenn man ihn vor Gericht stellen möchte?
Forodrim
11. April 2010 at 21:20
doppelte Staatsbürgerschaft:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Papst-weiterhin-Deutscher_aid_114439.html
matthias
11. April 2010 at 23:20
Danke!
und ich hab gedacht die gibts nicht mehr…
Cabuflé
11. April 2010 at 14:32
In diesem Fall nicht eher: “Ora et labora!”?
neglectable
11. April 2010 at 14:38
Die Nachricht kannte ich schon, … aber das Bild ist großartig. Ein absoluter Brüller!
buchstaeblich
11. April 2010 at 19:02
Allein für den Versuch sollte man Hitchens und Dawkins mit Orden behängen!
Wenn er nur wenigstens zum Verhör abgeführt werden würde. Und wenn wenigstens eine einzige Kamera draufhielte …
Welch Genugtuung für die Opfer.
THJ
11. April 2010 at 20:12
Jetzt seids ihr “Atheisten” wohl endgültig durchgedreht. Den Papst verhaften. LOL.
Der mit dem Glauben tanzt
11. April 2010 at 21:58
Und warum bitte sollte man das nicht tun? Falls du überhaupt eine Antwort darauf hast, sollte sie durch Gesetze gestützt sein. Ach ja, der Papst ist nur ein Sektenführer, es gibt keine Gesetze für ihn, außer seine eigenen.
Atheist
16. April 2010 at 19:29
Der Papst ist genau so ein Mensch wie jeder andere auch. Nicht mehr und nicht weniger! Wieso also nicht den Papst verhaften?
Ich bin gespannt!
Forodrim
12. April 2010 at 06:29
Die Meldung ist übrigends murks, Dawkins will den Papst nicht verhaften lassen:
http://richarddawkins.net/articles/5415
Frederik
12. April 2010 at 11:32
Dawkins: “Even if the Pope doesn’t end up in the dock, and even if the Vatican doesn’t cancel the visit, I am optimistic that we shall raise public consciousness to the point where the British government will find it very awkward indeed to go ahead with the Pope’s visit, let alone pay for it.”
Er rechnet also nicht damit, aber stören würde es ihn auch nicht.
Lebrac
14. April 2010 at 14:26
Der Kerl lebt doch schon seit 85 Jahren auf Staatskosten, soll denn das ewig so weitergehen?
kuendigeris
14. April 2010 at 21:24
die rechtlichen hürden für die zulassung einer solchen klage sind sehr hoch. das Vorhaben ist juristisch gesehen sogar aussichtslos, denn …
… der Papst genießt als einzige person weltweit eine völkerrechtliche sonderstellung
… der heilige stuhl – rechtlich identisch mit dem papst und streng von der völkerrechtssubjektivität des vatikanstaates zu trennen – ist ein völkerrechtssubjekt kraft tradition, genauso wie das internationale komitee des roten kreuzes und der souveräne malteserorden. diese drei sind die einzigen nichtstaatlichen völkerrechtssubjekte und genießen mit dieser sonderstellung zahlreiche privilegien. so hat der heilige stuhl etwa einen eigenen diplomatischen dienst
… die völkerrechtssubjektivität des heiligen stuhls wurde bereits im mittelalter anerkannt und blieb auch nach der auflösung des kirchenstaates 1870 bestehen. im völkerrecht ist dies der derzeit einzige fall, dass einer natürlichen person in ihrer amtlichen eigenschaft völkerrechtssubjektivität zukommt. damit unterscheidet sich der Papst von einem gewöhnlichen regierungschef, der für ein völkerrechtssubjekt handelt, jedoch selbst keines ist