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Das Grauen! Das Grauen!

15 Jan

Wieder einer dieser Fälle, in denen ich zu geschockt bin, um meine Wut ausdrücken zu können: In Österreich stach ein Mann “mit türkischen Migrationshintergrund” zwölf Mal auf seine Frau ein, als sie ihn verlassen wollte. Reaktion der Justiz: “Affektbedingter Tötungsvorsatz” statt versuchten Mordes. Warum? Wegen dem kulturellen Hintergrund des Täters! Kein Scherz! Mal angenommen, ich würde die für dieses Urteil Verantwortlichen in siedendes Öl tauchen – komme ich dann frei, weil mich mein kultureller Hintergrund als missverstandener Deutscher dazu nötigte?

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt es, der Täter sei in einer “allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung” gewesen. Ferner:

Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Ausländern in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein.

Ja, genau! Diese Beurteilung können wir gewiss auch auf andere missverstandene Minderheiten anwenden. Neonazis zum Beispiel:

Gerade Neonazis oder Personen mit Nazismushintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft aus Sachsen, in einem Affekt entladen kann. Obwohl Affekte von Neonazis in Sittenvorstellungen wurzeln können, die österreichischen Staatsbürgern mit längerem (aber nicht ganz so langem) Aufenthalt fremd sind, können sie noch allgemein begreiflich sein.

Gleiches Recht für alle war gestern. Heute gibt es Vorrechte für Minderheiten, insbesondere solche mit Migrationshintergrund und möglichst barbarischen Sitten. Aber das ist ja schon nachvollziehbar. Eigentlich ist es ganz normales, menschliches Verhalten: Wenn die Frau rumzickt, wird sie eben abgestochen. Jahrhundertelang haben sich die Weiber damit abgefunden und es liegt doch nur an unseren kulturimperialistischen Vorurteilen, dass wir heutzutage Frauen nicht mehr abstechen.

Vielleicht hat sie ihn ja provoziert?

Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, griff ein 46-jähriger Familienvater türkischer Herkunft zu einem Messer und stach ihr damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf.

Da seht ihr: Sie hat sich von ihm trennen wollen! Wie hätte sich der arme Mann gegen die Scheidungspapiere verteidigen sollen, wenn nicht mit zwölf lebensgefährlichen Messerstichen? Solche Papiere haben scharfe Kanten! Daran schneidet man sich unversehens! Das erinnert mich an die jüngste Konfrontation mit meinem Einkommenssteuerberater. Nichtsahnend bin ich in sein Büro gekommen und plötzlich greift der mich an mit meiner Steuererklärung! Also habe ich ihm natürlich gleich den Kopf abgehackt und diesen als Blumenvase benutzt, um sie meiner Frau zu schenken. So machen wir das eben, wo ich herkomme. Ich habe da vollste Solidarität mit dem Türken! Und es heißt ja auch: “Internationale Solidarität”. Oder?

Die Staatsanwaltschaft hatte weitere, durchaus gewichtige Gründe, den Mann nicht zu hart ins Gericht zu nehmen:

Obwohl man infolge der Stichführung und der objektivierten Verletzungen durchaus auf die Idee hätte kommen können, dem Mann wäre es – jedenfalls mit bedingtem Vorsatz – darum gegangen, seine Ehefrau zu töten, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies einerseits mit dem Umstand, dass sich die Frau im Strafverfahren der Aussage entschlagen hatte, und verwies andererseits auf die Herkunft des Mannes.

Da, bitte! Die halbtote, traumatisierte, mit zwölf Messerstichen und Schlägen mit einem Stahlrohr verzierte Frau hat sich nicht einmal dazu bequemt, vor Gericht auszusagen! Frechheit, oder? Selber schuld. Und das ist auch gar kein ungewöhnliches Urteil:

Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, “wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist”, sagte der Richter. Man müsse daher den Angaben des Angeklagten folgen, für den im Hinblick auf seine Herkunft eine Scheidung eine gleichermaßen begreifliche wie heftige Gemütsbewegung auslösen könne. Das erkennende Gericht betonte, diese Entscheidung sei durch höchstrichterliche Judikatur gedeckt.

Ne, das ist hier alles höchstrichterlich einwandfrei! Habe ich schon erwähnt, wie total begreiflich diese Gemütsbewegung (zwölf Messerstiche, Verprügeln mit Stahlrohr) war? Ich habe ja auch immer solche spontanen Stimmungsschwankungen. Im Kino hat zum Beispiel jemand sein Handy nicht ausgeschaltet, also habe ich ihm das Herz rausgerissen, um es in einem satanischen Tempel als Opfergabe darzureichen. Jedesmal, wenn ich zu McDonald’s gehe, verprügle ich mindestens zwei der imperialistischen Burgerverkäufer mit einem Stahlrohr. U-SS-A und so, darf man sich nicht bieten lassen. Und erst gestern habe ich mit zwölf Messerstichen einen Neocon von der FDP gekillt.

Und was sagen die österreichischen Grünen zu dieser ganz normalen, vollauf verständlich, total nachvollziehbaren Tat?

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun und die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, kritisierten das Urteil ebenfalls: “Dutzende Messerstiche in den Kopf und die anschließende Attacke mit einem Stahlrohr gegenüber der scheidungswilligen Frau wegen der ethnischen Herkunft des gewalttätigen Mannes als kulturbedingte Affekthandlung zu beurteilen, ist unzulässig. Ein Gericht hat unabhängig von der Herkunft zu urteilen”, heißt es in einer Aussendung.

Migrantische Herkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen, widerspriche dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. “In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden”, so Schwentner und Korun.

Rassismus, Intoleranz, Hitler, SS, Autobahn! Können die nichts von unseren deutschen Grünen lernen?

 
36 Comments

Geschrieben von am 15. Januar 2010 in Politik, Religionskritik

 

36 Antworten zu Das Grauen! Das Grauen!

  1. Nina

    15. Januar 2010 at 22:30

    Tja, vor dem Gesetz sind eben nicht alle Menschen gleich. Wünschen wir uns nicht alle, ein paar Jahrzehnte zurückgeworfen zu werden, damit die Männer wieder ihr von Gott gegebenes Recht zurückerhalten, Frauen wie Gegenstände benutzen zu dürfen?

     
  2. Z wie Zonk

    16. Januar 2010 at 00:31

    Ja, ja der Kulturbonus. Den sollte ich auch nochmal bloggerisch betrachten. Danke Dir!

    http://freidemzen.wordpress.com/2010/01/15/auf-ein-gutes-neues-teil-i/

     
  3. yasemin

    16. Januar 2010 at 13:00

    Du hast recht, mehr kann ich nicht sagen. Leider könnte mein Leben ein ähnliches Ende wegen ähnlicher Verletzungen nehmen. Und ich kann nichts tun.

     
    • derautor

      16. Januar 2010 at 14:23

      In einem Rechtsstaat kann man da auf jeden Fall etwas tun! Du könntest dich an Beratungsstellen wenden, Frauenhäuser, die Ex-Muslime fragen, die Polizei fragen. Das geht alles.

       
  4. afri-cola

    16. Januar 2010 at 13:28

    Mich ärgert auch, daß mit solchen Urteilen immer impliziert wird, Türken seien zu primitiv, um zivilisatorische Standards an sie anzulegen. Wenn ich jetzt behaupte, daß “der Orientale” halt zu Gewalt neigt und unsere zivilisatorischen Standards für ihn zu hoch sind, dann könnte ich mich ja auf solche Gerichtsurteile stützen.

    Zumal nach offizieller Lesart ein türkisch-muslimischer “Background” doch eigentlich zu Sanftmut, Friede und Gastfreundschaft führen sollte…

     
    • Z wie Zonk

      16. Januar 2010 at 14:12

      Du sagst es, diese Urteile sind stark diskriminatorisch.

       
  5. Bert

    16. Januar 2010 at 15:11

    Diese “Verständnisjustiz” untergräbt das Rechtbewußtsein und das Vertrauen (she. 13h yasemin) in die Gesellschaft.

    Wenn der Mann “seine” Frau töten (nicht morden) wollte, könnte da auch nicht ein Mann eine fremde Frau töten wg. einem nicht verstandenem Paarungsrituales, oder Mann/Frau/Kind töten wg. nicht erbrachten Respekts?

    Töten ist so ein schön neutraler Begriff.

    Zwölfmal m. d. Messer einstechen + Stahlrohr hat schon mehr mit Abschlachten zu tun.

    Er hat 6 Jahre (von 10) wg. Totschlags erhalten (für Mord 10-20J.-Lebenslang).

    Wer solche Richter, Staatsanwälte hat, braucht keine Verteidiger, aber das läßt sich auch umdrehen, angenommen ‘Blasphemie’ und man wird auf schärfste verurteilt, hier wackelt der Rechtstaat, sowas darf man nicht einreißen lassen, sonst entsteht eine Mehrklassenrechtgesellschaft.

    Eine Schande f. d. Justiz u. d. Rechtstaat.

     
    • Stefan

      16. Januar 2010 at 22:16

      Wann wurde denn hier das letzte Mal jemand wegen Blasphemie verurteilt?

       
      • Bert

        16. Januar 2010 at 22:49

        Natürlich nicht.
        Natürlich nicht jetzt, früher gab es andere Richter.

        Aber wenn unsere Richter (auch die in A) wie zum obigen Thema richten, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, das diese zu anderen Themen auch ganz anders richten könnten, wenn div. Änderungen i.d. Gesellschaft passieren würden, wie i.d. Vergangenheit schon passiert.

        Ob heute ein Migrant Pluspunkte oder irgendwann ein “Sonstwas” (evtl. Blasphemist) einen Minuspunkt bekommt, das könnte auch der Letzte sein.

        Natürlich fiktiv, ein Teil jedoch nicht.

        Gleiches Recht für Alle!

         
      • Bebu

        16. Januar 2010 at 23:51

        “Wann wurde denn hier das letzte Mal jemand wegen Blasphemie verurteilt?”
        –> Das passt zumindest halbwegs:

        http://www.maria-syndrom.de

         
  6. Andreas Lichte

    16. Januar 2010 at 15:53

    off topic (?)

    ich finde die Illustration sehr gut!

    wollte schon fragen, ob das “Herz der Finsterniss” ist … o.k., dann hab ich gesehen, dass es drunter steht.

     
  7. mrbaracuda

    16. Januar 2010 at 19:28

    Ich kann nichts zur Aktualität oder zur Korrektheit sagen, aber mir kam einmal eine Liste von Auszügen aus den “StGBs” verschiedener Länder wie Kuwait, Jordanien etc. unter. Dort wurde das Ermorden der Ehefrau bei Erwischen im Akt mit einem anderen – und der Mord an diesem gleich mit – auch als “Affekthandlung” milder behandelt. Schon gruselig.

     
  8. Bert

    16. Januar 2010 at 20:52

    Da die Ehefrau zu keiner Aussage bereit war, „wissen wir überhaupt nicht, was in der Wohnung vorgefallen ist“, sagte der Richter.

    Und wenn Sie nicht mehr am Leben wäre, so würde wohl niemand etwas wissen und der gute Mann freigesprochen worden.

    Tja, man kann nicht alles haben …

     
  9. yasemin

    17. Januar 2010 at 00:06

    Frauenhäuser gehen nicht so einfach, da muss Beziehungsewalt vorliegen, so zumindest eine Mitarbeiterin eines Frauenberatungszentrums.

    Mit dem Wunsch mache ich mich hier lächerlich, aber ich muss ihn äußern:

    Bitte nennt mir eine Stelle, die das Hymen rekonstruiert. Sie sollte in Wien sein. Ich glaube, mir damit viel Leid ersparen zu können.

    Danke vielmals!

     
    • derautor

      17. Januar 2010 at 00:28

      Ich habe so meine Zweifel, dass dies das Problem lösen wird. Du wirst kaum mit einem Mann verheiratet sein wollen, der ein Interesse an einem unbeschädigten Jungfernhäutchen hat. Das wird kaum seine einzige Macke sein. Du könntest dich auch an die Polizei wenden oder bei den Ex-Muslimen nachfragen, wie man da aussteigen kann:
      http://www.ex-muslime.de/indexImpressum.html

      Wenn du das für eine sinnvolle Lösung hältst, müsstest du zu einem beliebigen Gynäkologen gehen und fragen. Du kannst auch mal Hymenalrekonstruktion Wien googlen.

       
      • Bert

        17. Januar 2010 at 01:47

        Ich bin zwar z.Zt. $-abgebrannt, helfen würde ich aber gerne.
        @Autor, mach an der Seite Deines Blogs ein Icon frei, … spenden zum helfen.

        Yasemin, … ein schöner Name!!!

         
  10. Bert

    17. Januar 2010 at 01:18

    @ Bebu 16.01.10 23:51

    Na gut, das “Maria-Sydrom” kenne ich, aber immer wieder gut!

    Was willst Du jetzt von mir hören?
    - soll ich mich evtl. bei Grünflächen-Wikipedia schlau machen?
    -soll ich jetzt sagen “halbwegs” keine Ahnung und somit hat es nie stattgefunden?

    Halbwegs hast Du recht, halbwegs könntest Du auch die Antwort bringen können:

    ” D E R F Ü H R E R I S T K E I N E R ”

    War das Blasphemie, die Letzte, … ich weiß es nicht?

    Sind aber gestorben, gemordet worden.

    Aber wenn Du mehr INFO hast, …her damit!

     
  11. rizzitelli

    17. Januar 2010 at 09:52

    Die Justiz fokussiert sich m.E. zu sehr auf den Täter. Die Leiden der Opfer treten in den Hintergrund. Dies beobachte ich auch in der Schweiz. In diesem Zusammenhang hören sich die Gerechtigkeitstechniker gerne sagen, dass “die Justiz erzieherisch wirken und nicht Rache üben soll.”

     
  12. yasemin

    17. Januar 2010 at 11:36

    Danke für die Mühe. Ich denke, das beste ist es, zum Frauenarzt zu gehen.
    So naiv bin ich nicht, dass ich glaube, dieser mir völlig unbekannte Kerl würde mich glücklich machen wollen, wenn alles in Ordnung wäre. Aber ihm werden damit zumindest grenzen gesetzt, weil ich immerhin eine “ehrbare” bin. So stehen ihm Tür und Tor offen. Wenn es so bis zur Hochzeitsnacht kommt, ist es schon zu spät.

    @Bert: Danke für das Kompliment!

     
  13. signoraz

    17. Januar 2010 at 12:11

    Ich habe viele Freunde aus den unterschiedlichsten Ländern und die kommen alle miteinander klar. Sowohl aus religiöser wie auch sozialer Sicht. Das ist immer ganz wunderbar.

    Das Urteil verstehe ich ganz und gar nicht. Ob ich auch irgendeinen “Schutz” vor einem ausländischen Gericht erhalten würde? Wohl kaum.

    Die arme Frau … :-(

     
  14. gernstone

    17. Januar 2010 at 13:20

    In jedem Land auf der ganzen Welt gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.

    Der kulturelle Hintergrund ist vollkommen egal.

    Wer aus der Türkei einen Stein zur Erinnerung mitnimmt und erwischt wird, sitzt ein paar Jahre. Und der türkische Knast ist echt nicht lustig. Da nutzt es auch nix drauf hinzuweisen, dass man aus Deutschland kommt und es in Deutschland völlig okay ist, einen Stein einfach mit heim zu nehmen.

    Bei uns muss aber doch immer alles schön vor dem geschichtlichen Hintergrund gesehen werden – und das verlangt unserer Justiz natürlich ein extremes Maß an falsch verstandener Toleranz ab.

    Traurig, traurig … :-(

     
  15. daniela kulot

    17. Januar 2010 at 18:02

    Was ganz anderes: von wem ist die Zeichnung? Gefällt mir sehr gut!

     
    • derautor

      17. Januar 2010 at 18:16

      Steht “WEIL” darauf. Gibt es auf mehreren Websites im Netz. Ich weiß nicht, von wem sie ist.

       
  16. Nic

    21. Januar 2010 at 07:18

    Es gibt einen Artikel dazu ganz aktuell in der Ärztezeitung: http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/558441/hilfe-naeht-jungfernhaeutchen.html
    Am Ende des Artikels gibt es Links zu Hilfe!

     
  17. skydaddy

    21. Januar 2010 at 20:40

    Der Original-Artikel ist schon schlecht, und AM’s Artikel weist dieselben Kritikpunkte auf.
    Soweit ich es überblicke, geht das Urteil in Ordnung. Leider wird das Vertrauen in den Rechtsstaat durch derartige Artikel bzw. die in dem Artikel wiedergegebene politische Kritik untergraben.

    OFFENSICHTLICH hält das Gericht die Tat als solche nicht für “allgemein begreiflich” – der Täter ist schließlich wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das Urteil erkennt also an, dass das pfer getötet werden sollte und dass die Tat strafwürdig ist.

    Die Frage war, ob hier die Kriterien für Mord vorliegen. Ich kenne die Verhältnisse in Östereich nicht, aber wenn im Affekt gehandelt wird ist es üblicherweise kein Mord. Die zahlreichen Stiche – so seltsam es sich im ersten Moment anhören mag – erhärten gerade den Eindruck dass hier keine kaltblütig geplante Tat ausgeführt wurde. Und dann ist es eben versucter Totschlag und nicht versuchter Mord.

    Im Übrigen kommt es leider häufig genug vor, dass Menschen (meist wohl Männer) gewalttätig werden, wenn sie mit einer bevorstehenden Trennung konfrontiert werden. Das ist natürlich keine Entschuldigung, aber m.E. dürfte das kulturkreis-unabhängig sein. (Ich wohne ja im Polizeistaat Sngapur, und die einzigen Verbrechen die sich prinzipiell nicht durch rigorose Gesetze und Polizei verhindern lassen sind Verbrechen “aus Leidenschaft”: hauptsächlich aus Eifersucht und wegen Trennungsabsicht.)

    Der Verweis auf den Hintergrund des Täters mag ungeschickt sein, der Hintergrund des Täters ändert aber nichts daran, dass die Mordkriterien hier offenbar nicht erfüllt waren.

    Und es ist Schwachsinn, so zu tun, als ob das Nicht-Plädieren auf Mordversuch eine Verharmlosung der Tat sei.

     
    • Bebu

      21. Januar 2010 at 21:02

      Hätte der Täter nur ein Messer verwendet, könnte ich das glauben. Aber er hat sich ja noch ein Stahlrohr geholt, um weiter auf sie einzuschlagen. Lag das da einfach so in der Wohnung rum? Neben dem Messer? Spätestens da kommt doch wohl etwas Planung ins Spiel, die über einen reinen Affekt hinausgeht.

       
    • skydaddy

      21. Januar 2010 at 21:22

      Reine Spekulation, wir dürfen wohl davon ausgehen, dass sich das Gericht mit der Frage nach dem Stahlrohr beschäftigt hat.

      Da das Gericht OFFENSICHTLICH nicht von einer geplanten Tat ausging darf man vielleicht annehmen, dass der Täter sich das nächstbeste Schlagwerkzeug ausgesucht hat, das gerade verfügbar war. Es hätte dann ebensogut eine Flasche, ein Hammer oder eine Maglite-Taschenlampe sein können.

      Worauf ich hinaus will: Man muss vorsichtig sein, im Nachhinein zu spekulieren, “weshalb war gerade dieser Gegenstand greifbar”, wenn es im Grunde ein beliebiger Gegenstand hätte sein können.

      Wir Atheisten kennen schließlich die Fallstricke der Logik ;-)

       
      • derautor

        21. Januar 2010 at 21:26

        Du übersiehst die explizite kulturrelativistische Argumentation, die ich nicht zitiert habe, damit sie ignoriert wird.

         
      • skydaddy

        21. Januar 2010 at 22:12

        Die habe ich nicht übersehen, sondern dazu geschrieben, dass sie ungeschickt war, aber nichts an dem Umstand ändert, dass die Mordkriterien nicht erfüllt sind.

         
      • derautor

        21. Januar 2010 at 22:33

        Natürlich sind die Mordkriterien nicht erfüllt, weil die Frau noch lebt.

         
      • Bebu

        21. Januar 2010 at 22:47

        Woher weißt du denn, ob die Mordkriterien erfüllt waren oder nicht? Das Gericht hat ja nur eine absurde Begründung dafür geliefert, warum es auf Totschlagversuch entschieden hat.
        Wenn die Mordkriterien nicht erfüllt sind, hätte das Gericht dies auch explizit anführen können.

        Deshalb ist deine Sicht, dass diese Kriterien nicht erfüllt waren auch reine Spekulation.

         
      • skydaddy

        21. Januar 2010 at 23:14

        Meine “Spekulation” gründet auf der Annahme, dass sich das Gericht in diesem Fall höchstwahrscheinlich mit der Frage beschäftigt hat, ob die Mordkriterien erfüllt waren. Da der Täter nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde, ist meine Arbeitshypothese, dass das Gericht die Mordkriterien (und damit ist nicht der Tod des Opfers gemeint, sondern Dinge wie Heimtücke, Vorsatz, Gemeingefährlichkeit usw., entsprechend rechtlichen Definition dieser Begriffe) als nicht erfüllt gesehen hat. Vermutlich ist diese Frage – da sie in diesem Fall ja elementar für die Urteilsfindung ist – tatsächlich explizit behandelt worden und nur in dem kurzen Artikel nicht weiter erwähnt worden. Ich sehe auch nicht, wie der kritisierte Kulturrelativismus die Efüllung der Mordkriterien hätte beeinflussen sollen insbesondere, da meinen Beobachtungen zufolge derartige Aggressionen von Männern, die mit einer bevorstehenden Trennung konfrontiert werden, leider kulturübergreifend nicht ungewöhnlich sind (ungewöhnlich in dem Sinn dass man sagt, sowas ist bisher noch nie oder nur sehr selten vorgekommen, natürlich nicht als Standardreaktion).

        Wenn also selbst die Berücksichtigung der in dem Artikel erwähnten Kritik nicht zu “Mordversuch” statt “versuchter Totschlag” geführt hätte muss ich davon ausgehen, dass das Urteil an sich in Ordnung ist und sich exakt an das geltende Recht hält.

        Warum überhaupt auf den kulturellen Hintergrund des Täters verwiesen wurde – vom Staatsanwalt, nicht vom Verteidiger! – ist mir ein Rätsel und es war auf jeden Fall ungeschickt. Aber das war ncht der Punkt, um den es mir ging.

         
    • Bert

      21. Januar 2010 at 22:46

      “Ich kenne die Verhältnisse in Östereich nicht, aber wenn im Affekt gehandelt wird ist es üblicherweise kein Mord. Die zahlreichen Stiche – so seltsam es sich im ersten Moment anhören mag – erhärten gerade den Eindruck dass hier keine kaltblütig geplante Tat ausgeführt wurde.”

      Ich kenne die Verhältnisse in Östereich auch nicht, nicht mal auf Haiti oder Singapur, … aber ich stichele gerne.

      Ein bishen stechen…, andere Kultur…, nee das geht nicht!
      Das werfen doch fast alle historisch “unterworfenen” Völker dem Weißen Mann & Co. vor, daß “wir” uns aus der vergangenen Zeit so herausreden.

      Ich z.Bsp. will nicht alles verstehen, es gibt ein demokratisches Recht (mit seinen Fehlern), aber wir alle können es schlußendlich verstehen und nachvollziehen, solange es eine funktionierende Rechtsprechung gibt.

      Innerhalb dieses Rechts verstehe und toleriere ich kein anderes.

      Andere Vorstellungen von Recht, sind für mich hier und jetzt nicht verteidigungsfähig.

       
 
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