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Verbrechen aus Hass?

10 Dez

In einem herzzerschmelzenden Artikel wirbt der Spiegel für die Einführung von Sondergesetzen für “Verbrechen aus Hass”. Wie in den USA sollen die selben Verbrechen doppelt so hart bestraft werden, wenn sie aus politisch inkorrekten Motiven verübt wurden, als wenn sie aus anständigen Motiven wie Egoismus oder Neid verübt wurden. Aber die Etablierung einer Sondergesetzgebung für Hassverbrechen wäre eine Katastrophe für die Grundlagen des liberalen Rechtsstaates.

” ‘Hate Crimes’: Die Taten zielen auf Merkmale ab, die das Opfer nicht beeinflussen kann”, heißt es in der Bildunterschrift über dem Artikel. Der Teaser dagegen besagt: “Obdachlose, Schwule, Andersgläubige: Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 100.000 gezielte Übergriffe auf Minderheiten. Experten sehen in den ‘Hate Crimes’ eine Gefahr für die zivilisierte Gesellschaft – und streiten über eine Reform der Strafgesetzgebung.” Nun gibt es hier einen offensichtlichen Widerspruch: Obdachlosigkeit und Andersgläubigkeit sind nicht angeboren und der Betroffene kann sehr wohl etwas an seinem Zustand ändern. Der Spiegel weiß mal wieder nicht, wovon er spricht. Diese Verwirrung zieht sich durch den gesamten Artikels. Weiter unten liest man zum Beispiel:

Der Begriff “Hate Crimes” hat sich in Deutschland nur bedingt etabliert. “Hass” gilt vielen Juristen als ein schwammiger, zu weit gefasster Begriff. Auch eine Eifersuchtstat kann genaugenommen eine Hasstat sein. Treffender ist deshalb der Ausdruck Vorurteilskriminalität.

Der letzte Satz stammt vom Autor des Artikels, Malte Steinhoff. Experten sagen so etwas nicht, weil der Ausdruck “Vorurteilskriminalität” genauso schwammig ist wie “Hasstat”. Wer, außer Auftragskillern, tötet eigentlich nicht aus Hass? Und auch eine vermutete Treulosigkeit in der Ehe kann ein Vorurteil sein, so viel zur “Vorurteilskriminalität”. Ohne dass der Autor es bemerken würde, werden in dem Artikel immer wieder gute Argumente gegen die Einführung von Hassverbrechen genannt, zum Beispiel:

“Insbesondere beim Strafrecht haben wir es seitens der Politik oft mit symbolischer Gesetzgebung zu tun”, sagt der Kriminologe Dieter Rössner. “In nicht wenigen Fällen könnte man es auch blinden Aktionismus nennen.” Kaum gebe es eine medienwirksame Gewalttat, würden Rufe nach härteren Strafen laut.

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Der Großteil der Praktiker sieht aber offenbar keinen Handlungsbedarf: Der Jurist Karsten Krupna fragte in seiner Doktorarbeit 194 Richter und Staatsanwälte in Hessen und Thüringen, ob sie es befürworten würden, den Begriff der Vorurteilskriminalität ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das klare Votum: Knapp 80 Prozent der Juristen lehnten eine Novellierung ab. “Die Mehrheit bezeichnet die vorhandenen Gesetze als völlig ausreichend und sieht sich in der Lage, angemessen mit entsprechenden Straftaten umzugehen”, sagt Krupna.

Das findet auch der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: “Unser Strafrecht ist derart austariert, dass auch sogenannte ‘Hate Crimes’ berücksichtigt und mit entsprechend härteren Strafen gewürdigt werden – ohne dass der Begriff explizit dort auftaucht.” Bei der Strafzumessung werde auch “die Gesinnung, die aus der Tat spricht”, berücksichtigt.

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Reformgegner warnen davor, das Strafrecht “beliebig” bestimmten Verbrechenskategorien anzupassen. “Im Kern geht es doch gerade um das strafrechtliche Grundprinzip, dass ein verletzter Mensch ohne Blick auf seine besonderen Eigenschaften gleiche Achtung und gleichen Schutz verdient”, sagt der Kriminologe Rössner. “Daran sollte man nicht rütteln und die Opfer entsprechend differenzieren.” Das Prinzip der Vorurteilskriminalität ginge deshalb “in die ganz falsche Richtung”.

Eben. Würden Hassverbrechen eingeführt, erhielten Minderheiten Sonderrechte. Würde ein Schwarzer von einer Bande Nazis zu Tode geprügelt, dann würden die Täter doppelt so stark bestraft werden, als wenn ein Weißer von Nazis zu Tode geprügelt würde. Würde einem Muslim die Brieftasche geklaut, dann würde der Täter doppelt so hart bestraft werden, als würde einem Christen die Brieftasche geklaut. Wenn jemand einen schwulen Kollegen erschlägt, bekäme er dafür eine doppelt so lange Haftstrafe als jemand, der einen heterosexuellen Kollegen erschlägt. Gesetze für Hassverbrechen sorgen dafür, dass jeder massiv diskriminiert wird, der nicht zufällig einer Minderheit angehört.

Obendrein könnte man einfach unliebsamen Menschen unterstellen, dass sie ein Verbrechen aus Hass verübt haben und nicht aus dem wirklichen Grund! Woher sollte man das schon sicher wissen? Hassverbrechen im Strafrecht sind eine Einladung zur richterlichen Willkür.

Aber rationale Argumente, hey, die sind doch zum Ignorieren erfunden worden. Und so beendet der Autor seinen Artikel mit der Zuversicht, dass neue Gesetze gegen Hassverbrechen doch eingeführt werden, auch wenn sie katastrophal für den Rechtsstaat wären:

Den Einzug des Straftatbestands “Hate Crime” in die deutsche Strafgesetzgebung wird das dennoch nicht aufhalten, glaubt Coester. “Ich vermute, dass wir in Deutschland in fünf bis zehn Jahren ebenfalls derartige Gesetze haben werden. Die sogenannten Opfergruppen werden ihre Positionen immer lauter vertreten und mehr Schutz durch den Gesetzgeber fordern. Ein nachvollziehbares Engagement.”

Joshua S. lebt jeden Tag mit der Erinnerung an die Attacke der Schläger. “Nach Einbruch der Dunkelheit gehe ich nicht mehr allein auf die Straße. Ich habe Angst, dass so etwas wieder passiert”, sagt er. “Es ist furchtbar, die Erfahrung machen zu müssen, dass man sich nicht schützen kann.”

Das ist so eine richtig miese Propaganda, die auf die Emotionen der Leser setzt, anstatt auf Argumente. Als ob sich “Joshua S.” besser schützen könnte, wenn Hassverbrechen in der Gesetzgebung auftauchen würden! Die Etablierung von Hassverbrechen würde zu Ungleichheit vor dem Gesetz führen, es würde dazu führen, dass Minderheiten mehr Rechte bekämen als die Mehrheit. Nazis sind übrigens auch eine Minderheit. Wenn ich also einen Nazi verkloppe, bekomme ich dafür doppelt so lange Gefängnis, als wenn ich einen politisch uninteressierten Schuhverkäufer genauso deftig verkloppe. Die armen, unterdrückten Nazis. Was für eine selten dämliche Idee.

Der Psychologe Rolf Degen war auch nicht begeistert von dem Artikel und hat mich auf eine South-Park-Folge aufmerksam gemacht, in der die Hassverbrechen treffsicher aufs Korn genommen werden. Empfehlung: Unbedingt ansehen!

 
3 Comments

Geschrieben von am 10. Dezember 2009 in Philosophie, Politik

 

3 Antworten zu Verbrechen aus Hass?

  1. Der mit dem Glauben tanzt

    10. Dezember 2009 at 16:00

    South Park ist allgemein gut ^^

    Aber solche Hassverbrechensurteile einzuführen, ist schon dämlich. Naja, endlich wird mal die Mehrheit diskriminiert. Ist sie schon gar nicht mehr gewohnt.

     
  2. Weltbürger

    10. Dezember 2009 at 19:46

    Die Amis sind bekloppt.

     
  3. tischl

    11. Dezember 2009 at 01:35

    “…‘Hate Crimes’: Die Taten zielen auf Merkmale ab, die das Opfer nicht beeinflussen kann…“

    Dies würde bedeuten, ein Räuber der einem Bankangestellten aus Geldgier ins Bein schießt bekommt nur die halbe Strafe des Verbrechers, der einem Homosexuellen aus Schwulenhass in den Oberschenkel feuert. Dies alles mit der Begründung, das Merkmal Bankangestellter hätte man ja beeinflussen können, z.B. durch Kündigung, die Homosexualität dagegen nicht. Der Bankangestellte trägt quasi eine Mitschuld an seiner Verletzung aufgrund seiner Job-Wahl. Die Höhe der Bestrafung richtet sich dann nicht mehr nach der Schwere der Tat, sondern nach der Gesinnung des Täters, dass dies ungerecht ist, sollte selbst einem Gutmenschen einleuchten.

    Der Nachweis ist auch fast nicht möglich! Wenn beispielsweise ein Schwarzer einen weißen Geschäftsmann umbringt und dabei seine Geldtasche an sich bringt, geschah das dann aus Geldgier oder aus Rassismus? Selbst wenn der Schwarze Rassist war und Weiße abgrundtief hasste, muss dies nicht der Grund für seine Tat gewesen sein. Andererseits kann ich ein rassistisches Verbrechen verschleiern, wenn ich die Brieftasche mitgehen lasse! Werde ich dummerweise gefasst, kann ich auf Geldgier plädieren und bekomme nur die halbe Strafe. Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet.

    „…Würde einem Muslim die Brieftasche geklaut, dann würde der Täter doppelt so hart bestraft werden, als würde einem Christen die Brieftasche geklaut…“

    Dies stimmt natürlich nicht. Die Brieftasche wird ja in beiden Fällen aus Geldgier geraubt, daher keine Strafunterschiede.

     
 
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