Stellen Sie sich folgende Schlagzeile vor: “Muslimische Schüler bekommen häufiger schulfrei”. Klingt nicht so gut, oder? Wie schon bei den Gebetsräumen gäbe es eine größere Diskussion um Parallelgesellschaften, um nicht intergrationswillige Muslime. Nun haben laut hpd in Berlin die Kinder von Protestanten auf Initiative der Evangelischen Landeskirche häufiger schulfrei bekommen als der dreckige Rest.
Hier das zugehörige Infoblatt der Berliner Senatsverwaltung:
“Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, die Senatsverwaltung für Bildung hat sehr kurzfristig entschieden, dass ab sofort für evangelische Schülerinnen und Schüler neben dem Reformationstag auch der Buß- und Bettag ganztägig unterrichtsfrei ist. Damit haben nur die evangelischen Schülerinnen und Schüler auch am Mittwoch, dem 18.11.2009 ganztägig unterrichtsfrei. Die Freistellung an diesem Tag gilt nicht als Fehltag. Die Freistellung an dem Tag ist ein Recht, und natürlich keine Pflicht. Wenn eine evangelische Schülerin bzw. Schüler an dem Tag zur Schule kommen möchte, ist er oder sie herzlich willkommen.”
Ja, alles klar. Ist nicht lange her, dass ich noch zur Schule ging und wenn wir frei hatten, dann sind wir nicht zum Unterricht gegangen. Punkt. Die Konfession spielte da keine Rolle. Diese Vorrechte für Evangelen-Kids befinden sich in einer langen, traurigen Tradition verrückter Schulgesetze. Hier das ganze Paket an Sonderrechten für Kinder religiöser Eltern in Berlin:
- Evangelische Schüler: 31. Oktober (Reformationstag) und Buß- und Bettag.
- Katholische Schüler: 6. Januar (Fest der Erscheinung des Herrn), Fronleichnam (am Donnerstag nach Trinitatis) und 1. November (Allerheiligen).
- Jüdische Schüler: Rosch Haschana (Neujahr, 2 Tage), Jom Kippur (Versöhnungstag, 1 Tag), Sukkot (Laubhüttenfest, 1 Tag), Schemini Azeret (Schlussfest, 1 Tag), Pessach (Passahfest, 4 Tage), Schawuot (Wochenfest, 2 Tage).
- Muslimische Schüler: Erster Tag des Ramadanfestes (Seker Bayrami/Idul Fitr, 1 Tag), Erster Tag des Opferfestes (Kurban Byrami/Idul Adha, 1 Tag).
- Schüler anderer Religionen: Sind für ihre Feiertage auf Antrag zu beurlauben.
- Schüler der Sekundarstufe I und II soll zur „Teilnahme an den Kirchentagen ihres Glaubens eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts für die Dauer des Kirchentages gewährt werden.
- Evangelische und katholische Schüler sind für kirchliche Orientierungs- und Rüsttage zu beurlauben.
Zusätzlich zu diesen Regelungen gilt:
- Für die Teilnahme an Gottesdiensten sind Schüler „in der Regel bis zu zwei Stunden vom Unterricht zu befreien“.
- Jüdische Schüler und Mitglieder der Gemeinschaft der Sieben-Tags-Adventisten sind ggf. auf Antrag vom Schulbesuch am Sonnabend zu beurlauben.
So viel zur staatlichen Neutralität in Schulen. Das ist ja fast noch schlimmer – nein, es ist noch schlimmer! – als Kreuze in Klassenzimmern. Und was tun Kinder atheistischer Eltern zu dieser Zeit?
„Ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis allein ist kein wichtiger Grund, der eine Befreiung rechtfertigt.“ (Punkt 5.2 der Ausführungsvorschriften)
Mit anderen Worten werden nur die “anerkannten” Konfessionen in die freien Tage einbezogen. Atheistenkinder müssen in die Schule gehen. Was sagt die Evangelische Landeskirche dazu?
Zu der Frage, ob diese Unterrichtsbefreiung auch für humanistische Schüler an deren Gedenktagen gelten sollte, hat die Landeskirche jedoch keine Meinung und beschränkt die Absicht der Gleichstellung ausschließlich auf evangelische, katholische, jüdische und muslimische Schülerinnen und Schüler.
“Alle Rechte sind Vorrechte”, sagte schon Nietzsche. Wenigstens werden nun auch die Gläubigen philosophisch. Mit anderen Worten: “Wir kümmern uns einen Dreck um sogenannte ‘humanistische Kinder’. Die werden sowieso zur Hölle fahren und wenn uns Gott darum bittet, ihm ein paar Kinder zu opfern, wissen wir, welche wir nehmen.”
Jetzt könnten Atheisten eine neue Kirche aufmachen, um als Konfession anerkannt zu werden. Der Humanistische Verband ist nicht verrückt genug, um offiziell anerkannt zu werden, also hilft nur noch die Kirche des unsichtbaren, rosafarbenen Einhorns (finde ich besser als das Spaghettimonster). Wenn Kinder atheistischer Eltern auch so tun, als wären sie total irre und würden irrationalen Heilslehren folgen, dann bekommen sie bestimmt auch Sonderrechte!
Sorry, ich kann nicht zur Schule, heute ist nicht nur der Tag der Erscheinung des Herrn, sondern auch der Tag, an dem das Einhorn das erste Mal Socken entrückt hat. Ne, heute geht es auch nicht, heute ist nicht nur das Opferfest (ein Opferfest im 21. Jahrhundert!), sondern auch der Tag des Widerstands gegen die Lila Auster!
Leider ist der HVD gar nicht mehr in der Lage, zu einem beliebigen Thema Stellung zu beziehen, ohne der Giordano Bruno Stiftung eine Ohrfeige zu verpassen:
Der Verband hatte bereits erst vor kurzem erklärt dass er weder einen Bedarf für zusätzliche muslimische oder jüdische Feiertage im Schulkalender sehen würde, aber auch keinen Bedarf für einen säkularen Feiertag – wie einen Evolutionstag -, erkennen könne.
Wir sehen auch keinen Bedarf für einen freien Tag exklusiv für Kinder von Atheisten! Der Evolutionstag soll Christi Himmelfahrt ersetzen und das natürlich als ein staatlicher Feiertag für alle! (Gläubige können ja derweil ihr eigenes Zeug feiern). Und das fordern wir sowieso nur, weil die Politik offensichtlich nicht vorhat, christliche mit neutralen Feiertagen zu ersetzen!
Am besten, alle Atheistenkids schlüpfen in Zwangsjacken und Narrenhüte und tanzen solange im Kreis, bis sie endlich als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Betroffene Eltern sagen folgendes dazu:
Unser Sohn jedenfalls findet das ärgerlich, dass die nun frei kriegen und er nicht. Eine Strafe für: Nicht in der Kirche sein?“ Die Eltern wollen das so auch nicht hinnehmen: „Für uns ist jedenfalls das Fernbleiben unseres Sohnes von der Schule zunächst am 10. Dezember beschlossene Sache.“
Ein Gesetzesbruch? Keineswegs. Bischof Mixas engster Berater Dirk-Hermann-Voss hat es treffend formuliert:
“Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.”:










Bebu
18. November 2009 at 22:36
Ich frage mich gerade, wie lang man einer Religionsgemeinschaft angehören muss, damit einen entsprechenden Feiertag wahrnehmen kann. Wenn es dazu keine Frist gäbe, könnte man durch geschickte Planung alle Feiertage aller Religionen wahrnehmen und zusätzlich noch in regelmäßigen Abständen zweistündige Gottesdienst besuchen.
Leider bin ich schon etwas aus der Schule raus. Aber hätte ich das damals gewußt (und würde ähnliches für Niedersachsen gelten(?)), hätte ich das mal versucht. Sicherlich könnte man einen Heidenspass mit haben.
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Ansonsten ist das natürlich mal wieder eine typische Schweinerei des institutionalisierten Wahnsinns. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, solange wir den Verwaltern dieses Wahnsinn weiterhin einen großen Teil der Güter zur Verfügung stellen und Wissenschaft und Aufklärung im Gegenzug unterfinanziert bleiben.
G.
19. November 2009 at 10:51
Man könnte das ja ein für allemal einteilen und der Schule mitteilen, dass das Kind an jedem 31. Oktober evangelisch, am 1. November katholisch etc. ist
pampashase
18. November 2009 at 22:47
…„Für uns ist jedenfalls das Fernbleiben unseres Sohnes von der Schule zunächst am 10. Dezember beschlossene Sache.“…
Was ist denn am 10. Dezember besonderes?
Pan
18. November 2009 at 23:07
http://de.wikipedia.org/wiki/Tag_der_Menschenrechte
Naive Frage: Wieso ist das überhaupt legal?
Spinner, die ihre Kinder aufgrund ihrer privaten Wahnvorstellungen daheimbehalten und so der Schulpflicht entziehen, handeln ja auch gegen das Gesetz.
Dirk
18. November 2009 at 23:11
Na ja, der Statt unterstützt das Fernbleiben aufgrund persönlicher Wahnvorstellungen durch diverse religionsspezifische Feiertage auch. Warum sollte man das dann nicht auch ausnutzen?
Nic
19. November 2009 at 07:05
Hallo Andreas,
Du hast mir mein Blog-Thema des heutigen Tages geklaut
Denn ich ärgere mich genauso maßlos darüber, dass der HvD nicht *einmal* seine persönlichen Befindlichkeiten lassen kann.
Stefan
19. November 2009 at 08:41
Jedenfalls beweisen die Religioten damit selbst, dass Religion eine bildungsferne Angelegenheit ist.
G.
19. November 2009 at 10:49
Hmm, also ich finde, wenn wegen der “vielen religiösen Kinder” sowieso kein richtiger Unterricht möglich ist, sollte die Schule dazu verpflichtet werden, statt Kinderhütedienst ein interessantes, für die Familien kostenfreies Alternativprogramm anzubieten. Sieht doch ganz anders aus, wenn die Kinder zwischen Gottesdienst oder Schwimmbad/Dinosaurier-Ausstellung o.ä. wählen müssen.
Nic
19. November 2009 at 14:41
eine Dino-Ausstellung wie in “Religious”?
Stefan
19. November 2009 at 15:01
Ist die Church of Satan eine anerkannte Religion? Dann kann ich nämlich auch einen freien Tag beantragen!!!
skydaddy
20. November 2009 at 06:30
Darf ich noch auf einen Aspekt hinweisen, der m.E. nicht genügend Beachtung findet: Sonderurlaub für religiöse Kaffeefahrten?”
Nina
22. November 2009 at 18:47
Also in der Grundschule hatten Nicht-Katholiken und -Evangelen einmal im Monat montags die ersten beiden Stunden frei, weil für die anderen verpflichtender(?) Kirchgang war.
Ich finde es irgendwie widersprüchlich, wenn “wir” uns mit einem sekularisierten Staat und Schulsystem rühmen, Religion(en) aber immer mehr an Einfluss gewinnen.
Merkwürdigerweise habe ich niemals einen Lehrer von der möglichen Nicht-Existenz Gottes reden hören, sehr wohl aber jede Menge Lehrer von dessen (definitiver?) Existenz. Würden erstere das tun, würden sie wahrscheinlich achtkant von der Schule fliegen wegen Falschaussagen, Verleumdnung, Hetze, Verunsicherung, etc….