Es gab schon allerlei Aufhebens um die Predigt von Kardinal Meisner gegen die moderne Welt, darunter vor allem die Giordano Bruno Stiftung, sowie der Ethikprofessor Peter Singer und der Zoologe Richard Dawkins. Da lehnt sich das Mittelalter noch einmal gegen die Aufklärung auf, obwohl es schon vor 250 Jahren verloren hat. Michael Schmidt-Salomon verteidigte die Wissenschaft und er wehrte sich gegen den Vergleich von Atheisten mit Nazis. Im Folgenden werde ich Peter Singer verteidigen, der ja immer wieder gerne “in Abwesenheit” diffamiert wird, wie das in Deutschland so üblich ist.
Peter Singer
Peter Singer ist das Schreckgespenst der Deutschen schlechtin, oder war es zumindest vor 20 Jahren während des Singer-Streits. In Aufklärung und Kritik wird diese Auseinandersetzung auf den Punkt gebracht:
Prof. Peter Singer wurde von gewissen fundamentalistischen Kreisen in den deutschsprachigen Ländern als eine Art Personifikation des Bösen schlechthin aufgebaut. Gegen ihn ist eine Verleumdungskampagne angelaufen, die der Hetz- und Mordkampagne gegen Salman Rusdie, Taslima Nasrin und anderen fortschrittlichen Autoren in islamischen Ländern in nichts nachsteht, wo sie von menschenverachtenden Fanatikern mit dem Tode bedroht werden. Der Fall “Peter Singer” hat gezeigt, daß der christliche und linksalternative Fanatismus und Faschismus um nichts weniger gefährlich ist als sein islamisches Pendant.
Auch sie arbeiten mit Drohungen, mit tätlichen Attacken gegen Leben und Gesundheit von Menschen, versuchen zu erpressen, einzuschüchtern und, wenn dies nicht gelingt, ihre Opfer auf andere Art und Weise aus dem Wege zu räumen. Sie lügen und beschimpfen mit den unflätigsten Begriffen und haben eine Inflationierung des Faschismusbegriffs in Gang gebracht, wo selbst eigenverantwortliche Entscheidung über Leben und Tod angesichts eines qualvollen Endes, der humanste Einsatz für Selbstbestimmung und menschenwürdiges Sterben, als “faschistisch” diffamiert werden kann. Welch eine Verharmlosung der wirklichen Vorgänge unter dem Nationalsozialismus damit betrieben wird, machen sie sich dabei offenbar nicht klar.
Laut Kardinal Meisner vertritt Peter Singer folgende Position:
[Dawkins] australischen Mitstreiter Peter Singer ist ein Schwein oder Affe wertvoller als ein hilfloses Baby oder ein altersschwacher Mensch, welche prinzipiell getötet oder dem Zugriff der Forschung verfügbar gemacht werden dürfen, wenn nicht Interessen Angehöriger entgegenstünden. Das ist keine Horrormalerei, die hier vorgenommen wird, sondern das ist eine schaurige Gegenwart, die die so genannten atheistischen Wissenschaftler heraufbeschworen haben.
Besonders peinlich sind die “so genannten atheistischen Wissenschaftler”, schließlich nennen sie sich selbst ja nicht “atheistische Wissenschaftler” – das tut nur Meisner –, sondern einfach “Wissenschaftler”. “So genannt” sind sie also nur, weil Meisner sie so nennt. Wie kann man sich nur selbst derart verhöhnen wie Meisner? Nun zu Peter Singers tatsächlicher Position zu der Frage, was man mit “altersschwachen Menschen” und “hilflosen Babies” alles tun soll.
Altersschwache Menschen und hilflose Babies
Wer Singer gelesen hat, der weiß, dass “Altersschwäche” überhaupt kein Kriterium für ihn ist. Singers utilitaristische Ethik dreht sich um die Vermeidung von unnötigem Leid oder um die Vermehrung des Glücks. Relevant sind für Singer also nur Zustände, die mit Leid verbunden sind und er überlegt je nach Situation, wie man dieses Leid mindern könnte. Für Christen ist das nicht unbedingt von Bedeutung, so ist bekannt, dass Mutter Teresa ihren Patienten sämtliche Schmerzmittel verweigerte, damit sie das Leid Jesu beim Kreuzestod nachvollziehen konnten, um ihm so näher zu sein. Zur freiwilligen Sterbehilfe schreibt Singer in Praktische Ethik:
Eine Person kann, während sie noch gesund ist, ein schriftliches Gesuch um Sterbehilfe verfassen, für den Fall, dass sie durch Unfall oder Krankheit unfähig wird, eine Entscheidung über ihren eigenen Tod zu fällen oder zu äußern (etwa wegen zu großer Schmerzen oder weil sie geistig dazu nicht mehr in der Lage ist); vorausgesetzt, es besteht keine vernünftige Hoffnung auf Genesung. Tötet man jemanden, der ein solches Gesuch verfasst und es von Zeit zu Zeit bestätigt hat und der sich nun in dem einen oder anderen wie oben beschriebenen Zustand befindet, dann kann man mit Fug und Recht behaupten, dass man im Einverständnis mit der betreffenden Person handelt. (S. 228-229, Neuausgabe. Reclam, 1994.)
Wir kennen dieses Konzept inzwischen als “Patientenverfügung”. Singers Ethik ist ein Teil der deutschen Gesetzgebung geworden, den Meisner natürlich ablehnt. Was Meisner noch weniger gefällt, dürfte, insofern er sie überhaupt kennt, Singers Meinung zum Thema der “Nichtfreiwilligen Euthanasie” sein:
Diejenigen, die nicht in der Lage sind, [der Sterbehilfe] ihre Zustimmung zu geben, sind unheilbar kranke oder schwerbehinderte Säuglinge sowie Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter die Fähigkeit auf Dauer verloren haben, das Entscheidungsproblem zu verstehen, ohne dass sie zuvor Euthanasie unter diesen Umständen gefordert oder abgelehnt hätten (S. 230).
Für den Fall, dass ein Säugling so stark behindert ist, dass die Eltern nicht wollen, dass er weiterlebt und auch sonst niemand an einer Adoption interessiert ist, gelten bei Singer die selben Regeln, die für andere empfindungsfähige Wesen ohne Rationalität und Selbstbewusstsein gelten:
Wenn das Leben eines Kindes so elend sein wird, dass es sich aus der inneren Perspektive des Wesens, das dieses Leben führen wird, nicht zu leben lohnt, dann folgt [...], dass es, sofern keine äußeren Gründe vorliegen, den Säugling am Leben zu erhalten – wie etwa die Gefühle der Eltern –, besser ist, ihm ohne weiteres Leiden zum Sterben zu verhelfen (S. 236).
Als Beispiel nennt Singer Säuglinge, die unter schwerer Spina bifida leiden. Es handelt sich um eine Fehlentwicklung der Wirbelsäule, bei der das Kind von der Hüfte an abwärts dauerhaft gelähmt ist und keine Kontrolle über Darm und Blase gewinnt. Ein Überschuss von Flüssigkeit im Gehirn namens Hydrocephalus führt zu einer geistigen Behinderung. Werden die Betroffenen nicht als Säuglinge getötet, wo sie weder über Selbstbewusstsein, noch über Rationalität verfügen, dann werden sie höchstens bis zum Teenager-Alter nach ungefähr 40 Operationen weiterleben und dabei bewusst und mit der rationalen Realisierung, dass es ihnen immer schlechter gehen wird, unter unfassbaren Schmerzen und ohne Ausweg ihrem Ende entgegensehen. Meisner ist der Auffassung, dass ein solches Kind unbedingt so lange wie möglich leben muss.
Die nichtfreiwillige Sterbehilfe bei “altersschwachen” Menschen gilt nur für extreme Fälle, bei der die alten Menschen unter einer Krankheit leiden, die dem Zustand oben angesprochener Säuglinge entspricht, zum Beispiel Terry Schiavo:
[Diese Menschen] sind nicht selbstbewusst, rational oder autonom und so ist Erwägungen des Rechts auf Leben oder des Respekts vor der Autonomie hier nicht angebracht. Wenn sie überhaupt keine Erlebnisse haben und auch niemals mehr welche haben können, dann hat ihr Leben keinen Wert an sich. Ihre Lebensreise ist an ein Ende gelangt. Biologisch leben sie, aber nicht biographisch (S. 245).
Singer ist bekannt dafür, nicht nur für die passive Sterbehilfe (“Sterben lassen”), sondern auch für die aktive Sterbehilfe in Extremfällen einzutreten, was er wie folgt begründet:
Passive Wege, ein Leben zu beenden, schieben oft den Tod lange hinaus. Sie bringen irrelevante Faktoren (wie zum Beispiel einen Darmverschluss oder eine leicht heilende Infektion) bei der Auswahl derer ins Spiel, die sterben sollen. Wenn wir fähig sind zuzugeben, dass unser Ziel ein schneller und schmerzloser Tod ist, sollte nicht der Zufall bestimmen dürfen, ob dieses Ziel erreicht wird oder nicht. Haben wir uns für den Tod entschieden, dann sollten wir sicherstellen, dass er auf die bestmögliche Weise eintritt (S. 271-272).
Mehr Infos über Singer:
Sonderheft Aufklärung und Kritik
Singers aktuelle Artikel und Essays (englisch)
Fröhliches Kommentieren.









thogoen
2. November 2009 at 14:48
Freut mich sehr, dass du Singer hier verteidigst – Es ist höchste Zeit, dass er im gesellschaftlichen Diskurs rehabilitiert wird. Die unheilige Allianz zwischen christlichem und linksalternativem Fanatismus sollte unbedingt aufgebrochen werden.
buchstaeblich
2. November 2009 at 15:17
Meine Frage an Meisner:
“Und mit diesem Mund essen Sie auch?”
Philipp Möller
2. November 2009 at 15:49
Das hatten wir doch schonmal:
„Niemand erwartet [von einer Predigt] einen Tatsachenbericht”
http://www.regensburg-digital.de/?p=4676
Tarbaij
2. November 2009 at 16:19
> kein Tatsachenbericht
Nur leider müsste ein verantwortungsbewusster Prediger (was auch immer das heißen mag) sich bewusst sein, dass er Menschen, die vom momentanen Diskurs keine Ahnung haben, mit seiner Predigt in ihrer Meinung und ihren Überzeugungen so stark beeinflusst, dass das Gehörte als absolut wahr angenommen wird. Da ist es eigentlich an seinem reinen Gewissen möglichst gerecht und realitätsnah zu berichten/beschreiben. Implizit muss ich mir also Sorgen über die moralische Verfassung von Predigern machen, die sich scheinbar nicht die Mühe geben, in gerechter Weise meinungsbildend tätig zu sein. (Ob das Meinungsbildend in diesem Zusammenhang mit Religion an sich schädlich ist, erfährt dabei keine Beachtung.)
Philipp Möller
2. November 2009 at 19:32
Ich würde es weniger auf die “moralische Verfassung” als auf den klaren Auftrag Meisners zurückführen, sein mächtiges Unternehmen vor ernstzunehmenden Bedrohungen, z.B. dem Verstand, zu schützen. Dazu setzt die Kirche laufend solche Methoden ein.
„Niemand erwartet [von einer Predigt] einen Tatsachenbericht” sollte man in diesem Zusammenhang als Argument verwenden, religiöse Vertreter weder in der Politik, noch in der Philosophie, Pädagogik, Psychologie oder sonst wo ernst zu nehmen.
AMB
2. November 2009 at 17:07
Meisner schießt wieder einmal den Vogel ab.
@Philipp
Deshalb dürfen sie auch hetzen wie sie wollen, es ist ja nicht ihre “persönliche” Meinung.
Tom
2. November 2009 at 20:59
Nur weil ich Singers Position nicht sonderlich überzeugend sondern vielmehr abscheulich finde, bin ich ein Linksfaschist oder Fanatiker? Da finde ich die von Meisner dargestellten Parallelen zum “Euthanasie”programm der Nazis im Ergebnis schon nachvollziehbarer: Hier wie dort sprachen Menschen anderen Menschen aufgrund ihrer Behinderung das Recht auf Weiterleben ab. Menschen, die gerade des Schutzes durch andere bedürfe und auf die Pflege angewiesen sind, sollen aufgrund einer Entscheidung eines anderen getötet werden. Wie die Gegnerschaft zu dieser Form der Fremdbestimmung über menschliches Leben faschistisch sein sollen, bedarf wohl einiger dialektischer Übung.
Besonders hinterfragbar wird die Position Singers bei dem Beispiel mit den behinderten Säuglingen. Hier sollen Menschen getötet werden, weil sie inkontinent und anderweitig physisch behindert sind? Wohlgemerkt Schäden am Gehirn sind nicht Folge dieser Rückenmarksschädigung, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ich hoffe, weil sonst wird ja der ganze Zynismus deutlich: Bevor ein Selbstbewußtsein entwickelt wird, soll der Säugling getötet werden. Wenn das zeitgemäßer Humanismus sein soll, hätte ich gerne den alten wieder.
derautor
2. November 2009 at 21:12
Also selbst ein Säugling ohne Gehirn oder ein Säugling, der sein kurzes Leben lang aufgrund einer schweren Krankheit nur leiden wird, sollte unbedingt weiterleben müssen?
“Menschen, die gerade des Schutzes durch andere bedürfe und auf die Pflege angewiesen sind, sollen aufgrund einer Entscheidung eines anderen getötet werden.”
Eben nicht! Wenn sie selbst eine Entscheidung treffen können, dann haben sie das Recht, über ihr eigenes Leben zu entscheiden. Nimm doch einmal an, dein Großvater würde an einer äußerst schmerzhaften Krankheit leiden, die unheilbar ist, er kann sich nicht mehr ausdrücken und er hat vorher nicht erklärt, ob er in einem solchen Fall weiterleben möchte oder nicht. Willst du, dass er noch ein paar Tage oder Wochen leidet, bevor er in einem schrecklichen Zustand sowieso sterben wird?
Wie kann man es sich nur so einfach machen?
P.S. Noch ein Nazivergleich und du fliegst raus.
Tom
2. November 2009 at 23:39
Ich will deinen selbstreferentiellen Zirkel hier auch gar nicht zu sehr stören. Es erscheint mir nur etwas seltsam, alle, die mit Singers Position nicht übereinstimmen, als faschistisch und fanatisch zu bezeichnen und dann am Schluß zu dem Ergebnis zu gelangen, daß zur freien Entscheidung Unfähige nach bestimmten Kriterien getötet werden dürfen.
Es geht mir auch gar nicht darum, ob jemand über sein Leben und Sterben selbst bestimmen darf, was ich als Frage der Handlungsfreiheit sehe, sondern ob diese Fähigkeit zur Selbstbestimmung Voraussetzung für ein Recht auf Leben ist und ob die Gesellschaft über den Wert eines Lebens urteilen darf. Insofern irritiert mich das Spina-bifida-Beispiel ja auch so dermaßen: Hier betrifft es sogar Individuen, die zur Selbstbestimmung fähig sein werden. Bevor sie dieses Stadium aber erreichen, sollen sie getötet werden, um ihnen Leid zu ersparen. Also nicht bloß fehlendes Recht auf Leben, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht wird ihnen abgesprochen. Über die Reichweite dieses Selbstbestimmungsrechtes scheinen wir ja gar nicht so weit auseinander zu liegen: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine freie und unbeeinträchtigte Entscheidung in die eine oder andere Richtung sprechen, hat man dies als Ausfluß des Selbstbestimmungsrechtes zu akzeptieren. Fehlen diese Anhaltspunkte, ist es einzige Aufgabe Schmerzen zu lindern, in größtmöglichen Umfang zu helfen und Zuneigung zu geben. Fehlende Selbstbestimmung führt also nicht zur Fremdbestimmung über Leben und Tod, sondern zur Pflicht der Lebenserhaltung. Bei den von dir gebrachten Beispielen (Was mein Großvater erlitten hat oder nicht, kann dir übrigens herzlich egal sein.) beschränkt sich meiner Ansicht nach das Handlungsspektrum auf genau diesen Bereich, und umfaßt keine im Hintergrund mitschwingende Todesspritze. Mir wird unwohl, wenn man den Schwächsten und Schutzbedürftigsten fundamentale Rechte absprechen will.
PS: Wer kann eigentlich bewußt eine Entscheidung über sein Leben und Sterben fällen, wo doch die Neurobiologie gerade den freien Willen und damit das Selbstbewußtsein zu beerdigen glaubt. Haben wir alle kein Recht auf Leben, weil uns die Entscheidung für oder wider unmöglich ist, vielmehr nur auf Determinierung besteht?
PPS: In die Realität umgesetzt, würde man zukünftigen Generationen den wohligen Schauer über die früheren Barbareien ermöglichen. Etwa: “Mann, Mann, Mann; diese mittelalterlichen Exzesse im 21. Jahrhundert. Haben die doch tatsächlich Behinderte und Säuglinge getötet, weil deren Leben ihnen nichts wert schien. Gruselig…”;-)
PPS: Wie sieht es eigentlich mit unverbesserlichen Verbrechern aus? Ist die Todesstrafe vielleicht “humaner” als lebenslängliches Dahinvegetieren im Gefängnis und dem damit einhergehenden fast vollständigen Verlust der Selbstbestimmung?
derautor
3. November 2009 at 00:01
Was mich so ärgert ist, dass Singer in der “Praktischen Ethik” genau auf die Einwände eingeht, die du hier vorträgst. Du hast Singer überhaupt nicht gelesen und trotzdem vergleichst du ihn mit den Nazis.
Trinculo
2. November 2009 at 22:22
Einen Hund, oder ein anderes Haustier mit derart schweren Leiden, wie sie beschrieben wurden, würde man einschläfern, um ihn von seinen Qualen zu erlösen. Die meisten würden das vielmehr als einen Akt der Gnade ansehen und nicht als eine grausame Tötung.
Warum sollte man nun aber einen Menschen schlechter behandeln als einen Hund, und ihm diese Gnade verwehren?
Ich denke zu Leben ist ein Recht – es sollte keine Pflicht sein.
Tom
2. November 2009 at 23:45
Eben, es geht hier um die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
Es gibt ein Recht des Einzelnen selbstbestimmt zu leben und zu sterben. Wo dieses Recht nicht ausgeübt werden kann, erwächst der Gesellschaft aber kein Recht über Leben und Sterben des Einzelnen zu bestimmen. Es gibt also weder eine Pflicht zum Leben, weil es andere wollen, noch eine Pflicht zum Sterben, weil es andere wollen.
Bebu
3. November 2009 at 09:11
Verdammt… falsche Taste gedrückt… also weiter
“Es gibt ein Recht des Einzelnen selbstbestimmt zu leben und zu sterben. Wo dieses Recht nicht ausgeübt werden kann, erwächst der Gesellschaft aber kein Recht über Leben und Sterben des Einzelnen zu bestimmen.”
Hast du für die von dir hier formulierten Normen auch Argumente? Bisher hast du damit nämlich nur Position bezogen, aber noch keine Substanz geliefert.
tobin
3. November 2009 at 00:12
@ Tom
“Insofern irritiert mich das Spina-bifida-Beispiel ja auch so dermaßen: Hier betrifft es sogar Individuen, die zur Selbstbestimmung fähig sein werden. Bevor sie dieses Stadium aber erreichen, sollen sie getötet werden, um ihnen Leid zu ersparen.”
1. lehnt Singer alle Formen von starken Potentialitätsargumenten ab.
2. gibt es mehrere Formen von Spida. Darunter auch solche, welche dem geschädigten Kind die für Singer notwendigen Personenkriterien verunmöglichen. Diese Kinder besitzen kein derartiges Potential wie etwas schwerstgeschädigte Neugeborene, welche ohne Verdauungssystem geboren werden oder anenzephal geschädigt sind.
3) Es “sollen” diese Kinder nicht ob ihres fehlenden Personenstatus getötet werden. Ob einem solchen Kind das Leben genommen werden soll, haben laut Singer die Eltern in Beratung mit den behandelnden Ärzten unter Bezugnahme mit “allen erwünschten Bezugspersonen” zu entscheiden. Die Eltern können sich also wenn sie wollen auch mit ihrem Pfarrer, Guru, Verwandten oder Hausmeister beraten. Die Entscheidung treffen also ausschließlich die Eltern. Sonst niemand. Und explizit nicht “die Gesellschaft”, oder “der Staat” oder gar Singer höchstpersönlich.
thogoen
3. November 2009 at 00:50
Es besteht ein Unterschied zwischen einer Frau, die sich dafür entscheidet, einem noch-bewusstlosen Kind oder ihrem Vater im Wachkoma Leid zu ersparen, das man keinem Tier zumutern würde und einem totalitärer Staat, der nach wahnhaften Kriterien Behinderte tötet.
Wer Singer trotz dieses signifikantem Unterschied mit Nazis vergleicht, kann ihn nicht ordentlich gelesen haben und ist daher für die Diskussion seiner Thesen nicht qualifiziert.
Grazia Annen
3. November 2009 at 07:39
Liegt es nicht einmal mehr an der Unfähigkeit oder dem mangelnden Willen, sich differenziert mit komplexen Themen zu beschäftigen und lieber einfache, wenngleich abwegige oder gar unmenschliche Positionen zu vertreten? Aehnliche Tendenzen sehen wir ja bei der Debatte um Moral vs Ethik, Religions- vs Philosophie – Unterricht, Evolution vs. Kreationismus, etc. Vielleicht ist die Prädisposition zur Freude am Umgang mit Vielfalt (die zum Glück alles Leben durchdringt) bzw. deren Ablehnung bis zu einem gewissen Stück angeboren?
Stefan Mauerhofer
3. November 2009 at 11:27
Meisner ist ein Lobbyist der Katholen-Kirche und versucht mit allen Mitteln die Privilegien seiner Sekte zu rechtfertigen und zu schützen.
Deshalb ist er auch befangen und kann als Diskussionspartner nicht allzu ernst genommen werden.
Yasemin
3. November 2009 at 13:34
Ja ja. Das fängt so harmlos an, mit Singer. Wann wird unsere Gesellschaft so weit sein, um nichts gegen die Tötung körperlich und geistig Behinderter Personen zu haben?
Man stelle sich vor, ein Elternpaar lässt ein Behindertes Kind überleben. Es ist wahrscheinlich, dass es nur Vorwürfe hageln würde, wenn sie das Kind eigentlich auch sterben lassen könnten. So zB: Bist ja selbst Schuld, hilfe Brauchst von uns keine zu erwarten, wennst dir das Kind antust…
Eher könnte ich den assistierten Suizid akzeptieren. Der Patient muss selbst seinen Tod einleiten. Doch da gibt es wieder psychisch kranke Leute.
Bebu
3. November 2009 at 14:08
Denken Menschen eigentlich per se in Schwarz-Weiß-Kategorien? Sprich: Entweder alle MÜSSEN leben oder alle WERDEN GETÖTET?
Bebu
3. November 2009 at 14:07
Dass Singer scheinbar der Lieblingsprügelknabe von Moraltheologen&Co ist, konnte ich heute mal in interessanter Weise live erleben.
Da ich derzeit nebenbei im Semester eine Vorlesung zur Bioethik von den kath. Theologen höre, durfte ich heute miterleben, wie dort mit anderen Meinungen gerne umgegangen wird. Nachdem der Prof. zum wiederholten Male auf angebliche Thesen Singers (hab sein Werk selbst noch nicht gelesen, kann also nicht bestätigen, ob er dies so oder so vertritt) Bezug nahm, um zu zeigen, was es für extreme Meinungen zu geben scheint, hat eine der anwesenden Hörerinnen von sich gegeben, dass Singer wegen seiner Thesen wohl eigentlich ins Krankenhaus (LKH, Nervenheilanstalt, o.ä.) gehöre und sich dort befinden würde, wenn er seine Meinung nicht unter dem Deckmantel des Akademikerseins verbreiten würde. Als Begründung gab sie an, dass er zum eine Gefahr für die Gesellschaft sei und zum anderen nannte sie auch noch irgendeine Pseudodiagnose, die wohl auf sein Verhalten und seine Äußerungen zutreffen würde.
Tja was sagt man dann nur dazu… besser nichts, wenn man nicht vom anwesenden angehenden Theologenpack nicht auch gleich eingeliefert werden will.
Ansonsten war noch schön zu beobachten, dass kein großes Interesse zu bestehen schien sich mit seinen Äußerungen im Original zu beschäftigen (etwas, das ich mir jetzt vorgenommen habe), sondern mehr daran gelegen war, sich die Singers Ansichten vom Prof. (vermutlich) recht einseitig vermitteln zu lassen…
Yasemin
3. November 2009 at 17:35
@Bebu: Bekämen Menschen wie Singer keine Kritik, gingen sie sicher viel weiter. Egal, ob Theologen, Atheisten, Theisten… Jede Kritik ist berechtigt, wehret den Anfängen.
Und nein, nicht jeder muss leben. Jemand, der bei vollem Bewusstsein die Angebote von Exit, die ich übrigens schätze, in Anspruch nimmt, soll das tun. Kritisch wirds, wenn ein Arzt aktive Sterbehilfe leistet oder Eltern nahelegt, ihr Kind zu beseitigen, da es Probleme bereiten würde oder angeblich so qualvoll dahinvegetieren würde.
Ein Arzt hat Leben zu retten, nicht mehr und nicht weniger.
Und der Vergleich mit Tieren – “Man würde diese Qualen ja nicht mal einem Tier zumuten” – so ein quatsch. Quälten Menschen einmal ihre eigenen Artgenossen, wie sie es bei Tieren tun, dann würden wir schön schauen. Ein leidendes Tier wollen wir uns bloß nicht antun, daher töten wir. Es kann unserer Profitgier nicht mehr so gerecht werden.
Aber zugegeben: Es wirkt lächerlich, wenn ein Strenggläubiger, der die Bibel kennt, meint, ein Menschenleben sei heilig und daher dürfe man auf keinen Fall Töten, Abtreiben usw. Denn genau diese Leute haben nichts dagegen, wenn anders denkende mundtod gemacht oder – noch angenehmer – gleich vernichtet werden. Bei geeignetem Klima steigt die Anzahl der religiös moivierten Morde.
tischl
3. November 2009 at 19:26
Ist hier wirklich jemand der Meinung, man sollte Neugeborenen in der ersten Zeit nach der Geburt das volle Lebensrecht verwehren?
“…Ich habe einmal den Vorschlag gemacht, eine Phase von 28 Tagen nach der Geburt festzusetzen, nach der dann das volle Lebensrecht erst in Kraft tritt…” – Peter Singer
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,169604,00.html
Dies hat Singer nicht nur für behinderte Babies vorgesehen, sondern für alle, da seiner Meinung nach diese Kinder noch keine “menschlichen Personen” sind. Eine Tötung wäre in diesem Zeitraum noch problemlos möglich, genauso wie Spätabtreibungen im 9. Monat, bei denen das gesunde Kind, im Mutterleib, durch eine Kaliuminjektion in das Herz getötet wird.
Soll das der säkulare Humanismus der Zukunft sein? Dann gute Nacht!
tobin
4. November 2009 at 08:06
” Eine Tötung wäre in diesem Zeitraum noch problemlos möglich, genauso wie Spätabtreibungen im 9. Monat, bei denen das gesunde Kind, im Mutterleib, durch eine Kaliuminjektion in das Herz getötet wird.”
Nein, eine Tötung wäre in diesem Zeit nicht problemlos möglich. Und jeder, der Singer mal selbst gelesen hat, weiß das auch.
Singers argument ist, daß die Geburt keine moralisch relevante Grenze setzt, welche ein individuelles Lebensrecht begründen könnte. Denn dann kämen wir zu so absurden Regelungen, daß ein Frühgeborenes Kind ein Lebensrecht hätte, einem Kind mit dem selben Gestationsalter im Mutterleib aber noch durch eine Spätabtreibung das Leben genommen werden kann. Der Ort des Kindes ist kein moralisch relevantes Kriterium.
Man muss also entweder den Infantizid erlauben, oder(spät)Abtreibungen verbieten.
De Facto betreiben wir bereits in allen zivilisierten Krankenhäusern weltweit infantizid bei schwestgechädigten Neugeborenen. Das sog. “Liegenlassen” steht an der Tagesordnung. Dabei werden dem Kind nur Wasser und Schmerzmittel in immer kürzer werdenden Abständen in immer höheren Dosen verabreicht, bis es verhungert ist.
Durch die 28 Tage Frist hätten Eltern und Ärzte die Möglichkeit ein schwerstgeschädigtes geborenes Kind davor zu bewahren. Wenn man also zu dem Ergebnis kommt, daß dieses Kind nicht am Leben bleiben soll, dann sollten wir das Leben auch so schnell und schmerzfrei wie möglich aktiv beenden.
Das sind einige Gründe für die 28 Tage-Regelung.
Genaueres in:
Singer, Kuhse: Muss dieses Kind am Leben bleiben?
Ebenso wie ein Kind durch die 28 Tage Regelung – egal wo es sich befindet und in welchem Entwicklungsstadium es ist – einen ausreichenden Lebensschutz durch die Interessen der Eltern und nachgeburtlich von potentiellen Adoptiveltern besitzen. Es ist also auch nicht möglich “einfach so” in Krankenhäuser zu spazieren und problemlos Kinder zu töten. Und wer sich nur Ansatzweise Singers Präferenzutilitarismus beschäftigt hätte, also Wissen über seinen ethischen Background hätte, würde sich nicht bei jedem noch so reißerischen 10 Sätze langen Artikel (Oh nein, der pöse Singer will Kinder töten!) losgrunzen.
Grüße
Bebu
4. November 2009 at 13:51
Jetzt steigt mein Interesse an seinen Schriften nochmals.
Wer scheinbar so durchgedacht zu argumentieren scheint (, wenn deine Ausführungen stimmen,) und gleichzeitig soviel Gegenwind erntet, scheint etwas interessantes zu sagen zu haben.
tischl
4. November 2009 at 20:37
@tobin:
„…Nein, eine Tötung wäre in diesem Zeit nicht problemlos möglich. Und jeder, der Singer mal selbst gelesen hat, weiß das auch…“
Ich gebe zu, dass ich von Singer Schriften so gut wie keine Ahnung habe. Da Du Dich aber gut auszukennen scheinst, hätte ich da eine grundsätzliche Frage, die sicher noch mehr Leser interessieren wird.
Frage:
Bis zu welchem Zeitpunkt, darf eine Frau, gemäß Singers Ethik, ihr (vermeintlich) gesundes Kind/Fötus/Säugling straffrei töten (lassen), wenn dessen Existenz ihrer eigenen Lebensplanung zuwider läuft?
Vielen Dank im Voraus
verwundert
3. November 2009 at 19:44
Entschuldigt, aber ist es kann eigentlich nicht sein, dass offensichtlich vernüftige und gebildete Menschen tatsächlich der Ansicht sind, dass all diejenigen, die den Thesen und Argumenten Singer widersprechen “Moraltheologen” (damit könnte ich gerade noch leben) oder “linksalternative Faschisten um nichts weniger schlimm als Islamisten” (damit kann ich, als Singers Thesen außgesprochen skeptisch gegenüber stehend, nicht mehr leben, denn da gehöre ich nicht hin) sind. Ein wenig Respekt vor dem Diskussions- und Diskurspartner gehört bitte dazu und nur weil Kardinal Meisner diesen Respekt auf seine rüde Art und Weise vermissen lässt macht man es genauso? Hallo?
Bebu
3. November 2009 at 23:21
Und die, die Singer verteidigen, befürworten nicht zwangsläufig (alle) seine Thesen. Ich kenne wie gesagt nur aus dem Zusammenhang gerissene Ansichten von Singer und kann manche, manche in Teilen und manche gar nicht befürworten.
So ist das eben mit Ethik. Jeder hat da seine eigene. Klingt auf den ersten Blick komisch. Aber wenn es ans Eingemachte und ins Detail geht, wird man vermutlich kaum einen Menschen finden, der in seinen Ansichten komplett (=100%) mit denen anderer übereinstimmt.
tobin
5. November 2009 at 01:02
@tischl
“Bis zu welchem Zeitpunkt, darf eine Frau, gemäß Singers Ethik, ihr (vermeintlich) gesundes Kind/Fötus/Säugling straffrei töten (lassen), wenn dessen Existenz ihrer eigenen Lebensplanung zuwider läuft?”
Die Frage nach dem Zeitpunkt ist nicht sonderlich zielführend. Wieso?
Bis 28 Tage nach der Geburt, können sich Eltern dazu entschließen, ihr Kind nicht zu bekommen wenn es z. B. ihrer Lebensplanung entgegenläuft, d. h. sein Leben zu beenden, wenn kein vitales Interesse von dritter Seite aus besteht, sich um dieses Kind zu sorgen. Das gilt natürlich nur für bereits geborene Kinder. Ist die Geburt also auch keine moralisch relevante Grenze, so verändert sich der Status des Kindes dadurch indirekt, daß nun auch durch dritte Interessengruppen berücksichtigt werden müssen.
Vitale Interessen dritter Seite sind a) potentielle Adoptiveltern b) staatliche Sorgeinstitutionen und damit eng zusammenhängend c) gesamtgesellschaftliche Interessen an mehr Menschen.
a) Da es z. B. in der BRD mehr potentielle a)Adoptiveltern gibt als zur Adoption freigegebene Kindern, gibt es keine berechtigte Begründung mehr in einem solchen Fall einen Kind das Leben zu nehmen, falls keine schwerwiegenden anderen Gründe angeführt werden können (z. B. schwerstschädigungen, welche dem Kind auch nicht die minimalste Lebensqualität erlauben). Sobald sich das Verhältnis umkehren sollte, wird dieser Grund natürlich hinfällig.
b) Es gibt in der BRD nicht genügend Plätze & Personal um jedes unerwünschte Kind zu betreuen. Seien es reguläre Heimplätze oder Pläte für Menschen mit Behinderung. Zudem wissen wir, daß Heimkinder erhebliche Nachteile erleiden müssen (höhere Gefahr einer psych. Erkrankung, geringere Schulleistungen, stärktere Probleme Intimbeziehungen aufzubauen etc.). Wenn also staatlich- u. gesamtgesellschaftlich ein Interesse besteht, jedes nichtgewollte Kind zu umsorgen, müssen die entsprechenden qualitativen und quantitative institutionellen Bedingungen hierfür geschaffen werden. Dem ist aber nicht so. Wir haben dieses Interesse offenbar nicht. Aus dem Grund kann – bis jetzt, was sich durchaus ändern lässt – auch das kein Argument sein.
c) In Zeiten der Überbevölkerung gilt auch dieses Argument nicht. Falls aber eine Zeit kommen sollte, in der es vernünftig wäre, mehr Menschen zu bekommen (z. B. nachdem die Schweinegrippe 90% der Menschen überraschenderweise dahingerafft hat), würde dieses Argument natürlich gültig werden und damit ein direktes Tötungsverbot mit sich bringen.
Grüße